28199 Bremen
Telefon: (0421) 502850
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Montag bis Freitag
9 Uhr bis 17 Uhr
Impressum
Trageser GmbH
Wiesbadener Straße 11
28199 Bremen
Tel: 0421 50 28 50
Fax: 0421 50 66 88
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Geschäftsform: GmbH
Vertretungsberechtigter Geschäftsführerin: Tessa Trageser
Handelsregister B
Registernummer: 12094 H B
Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes: DE114430091
Datenschutzerklärung
Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter [Trageser GmbH, Wiesbadener Str. 11, 28199 Bremen, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0421 50 28 50] auf dieser Website (im folgenden “Angebot”) auf.
Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).
Zugriffsdaten/ Server-Logfiles
Der Anbieter (beziehungsweise sein Webspace-Provider) erhebt Daten über jeden Zugriff auf das Angebot (so genannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören:
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Kontaktaufnahme
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.
Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen
Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Datenschutz-Muster von Rechtsanwalt Thomas Schwenke - I LAW it
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen
für Werkleistungen im Bereich Kommunikationsdesign
Im Folgenden werden die Fa. Trageser GmbH als Auftragnehmerin und der Kunde als Auftraggeber bezeichnet.
1. | Urheberschutz und Nutzungsrechte |
1.1. | Regelfall: das Auftragswerk Der der Auftragnehmerin erteilte Auftrag ist ein Urheber werkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werk vertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes. |
1.2. | Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) der Auftragnehmerin sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. |
1.3. | Ohne Zustimmung der Auftragnehmerin dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. |
1.4. | Die Werke der Auftragnehmerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftrags erteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des Regelhonorars. |
1.5. | Wiederholungsnutzen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Auftragnehmerin. |
1.6. | Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Auftragnehmerin. |
1.7. | Über den Umfang der Nutzung steht der Auftragnehmerin ein Auskunftsanspruch zu. |
2. |
Honorar |
2.1. | Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung. Für diese Leistung berechnet die Auftragnehmerin a. das Regelhonorar für die genutzte Entwurfsarbeit b. das Werkzeichnungshonorar |
2.2. | Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet die Auftragnehmerin ein Abschlagshonorar. |
2.3. | Die Berechnung der Honorare richtet sich, sowie nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafik-Designer. |
2.4. | Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, ist nicht berufsüblich. |
2.5. | Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. |
2.6. | Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Auftragnehmerin Abschlags zahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeits aufwand verlangen. |
2.7. | Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. |
3. |
Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten |
3.1. | Die Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. |
3.2. | Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten. |
3.3. | Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber / Verwerter zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. |
3.4. | Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Lithografie, Druckausführung, Versand) nimmt die Auftragnehmerin nur aufgrundeiner mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor. |
3.5. | Soweit der Grafik-Designer auf Veranlassung des Auftraggebers /Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter die Auftragnehmerin von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. |
3.6. | Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind. |
4. |
Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr |
4.1. | An den Arbeiten der Auftragnehmerin werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. |
4.2. | Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an die Auftragnehmerin zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. |
4.3. | Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers/Verwerters. |
5. |
Korrektur und Produktionsüberwachung |
5.1. | Vor Produktionsbeginn sind der Auftrag nehmerin Korrekturmuster vorzulegen. |
5.2. | Die Produktion wird von der Auftragnehmerin nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist die Auftragnehmerin ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. |
6. |
Haftung |
6.1. | Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von der Auftragnehmerin nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. |
6.2. | Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. |
6.3. | Soweit die Auftragnehmerin auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistung und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungsbringer. |
6.4. | Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber / Verwerter. Delegiert der Auftraggeber / Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Auftragnehmerin, stellt er sie von der Haftung frei. |
6.5. | Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung der Auftragnehmerin nicht ausgeschlossen. |
7. |
Belegexemplare: Von vervielfältigten Werken sind der Auftragnehmerin mindestens 10 ungefaltete Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die sie auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf. |
8. |
Gestaltungsfreiheit: |
8.1. | Für die Auftragnehmerin besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungfreiheit. |
8.2. | Die der Auftragnehmerin überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist. |
9. |
Erfüllungsort: Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Auftragsnehmerin. |
10. |
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht. |